Zürich führt siebenstellige Autokennzeichen ein: Vanity Plates im Gespräch

Die Einführung siebenstelliger Autokennzeichen im Kanton Zürich markiert einen wichtigen Schritt zur Lösung der Nummernknappheit. Die Möglichkeit personalisierter Wunschkennzeichen wird ebenfalls geprüft. Seit Jahren werden die sechsstelligen Nummern in bevölkerungsreichen Kantonen wie Zürich und Bern knapp, sodass nun eine alternative Lösung notwendig wird. Diese Problematik steht im Fokus sowohl der kantonalen Behörden als auch des Bundes, denn die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge wächst stetig. Das führt zu der Frage, wie sich die Autonummern der Zukunft gestalten lassen.

Zürich ist dabei einen Schritt voraus: Hier wird die letzte sechsstellige Nummer voraussichtlich 2027 vergeben sein, weshalb die Einführung der siebenstelligen Nummern bereits beschlossen wurde. Doch diese Maßnahme könnte nur eine Übergangslösung sein, denn parallel wird die Möglichkeit geprüft, personalisierte Nummernschilder in der Schweiz zuzulassen. Solche „Vanity Plates“, wie sie in den USA genannt werden, erfreuen sich dort großer Beliebtheit und könnten auch in der Schweiz ein lukratives Geschäft werden. Die Einführung personalisierter Nummern würde dabei nicht nur die Fahrzeugregistrierung revolutionieren, sondern auch eine neue Einkommensquelle für Kantone darstellen. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, wie sich solche Kennzeichen sinnvoll in das Schweizer Straßenverkehrsrecht integrieren lassen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zürich wird siebenstellige Autokennzeichen ab 2027 einführen, um die Knappheit an sechsstelligen Nummern zu beheben.
  • „Vanity Plates“ (Wunschkennzeichen) könnten bald in der Schweiz verfügbar sein und bieten eine zusätzliche Einnahmequelle für Kantone.
  • Technische und rechtliche Herausforderungen müssen vor der Einführung geklärt werden.
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Die Nummern für Autokennzeichen in Zürich werden knapp – Siebenstellige Lösung

In Zürich ist das Problem der knapp werdenden Autokennzeichen ein akutes Thema. Der Kanton, einer der am dichtesten besiedelten in der Schweiz, hat nahezu alle sechsstelligen Fahrzeugnummern vergeben. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Fahrzeuge, die täglich auf den Straßen unterwegs sind. Jérôme Jacky, Mediensprecher des Bundesamts für Straßen (Astra), betont, dass die letzte sechsstellige Nummer im Jahr 2027 vergeben sein wird.

Aus diesem Grund hat sich der Kanton Zürich bereits für die Einführung siebenstelliger Nummern entschieden. Diese Lösung soll sicherstellen, dass genügend Kennzeichen zur Verfügung stehen, ohne dass grundlegende Änderungen im Design der Nummernschilder notwendig sind. Jacky hebt jedoch hervor, dass diese Lösung nicht als endgültig betrachtet wird. Vielmehr arbeitet der Bund an langfristigen Konzepten, die sich an den wachsenden Bedarf anpassen sollen. Andere Kantone wie Bern haben zwar noch Reserven, doch auch hier wird die Problematik in den kommenden Jahren aktuell.

„Vanity Plates“: Wunschkennzeichen könnten Realität werden

Ein weiterer Aspekt der Diskussion um die Zukunft der Schweizer Autokennzeichen ist die mögliche Einführung sogenannter „Vanity Plates“. Diese personalisierten Nummernschilder, wie sie in den USA und anderen Ländern bereits weit verbreitet sind, könnten auch in der Schweiz bald Einzug halten. Lorenzo Quadri, ein Lega-Nationalrat, hat im April eine Motion eingebracht, die den Bundesrat auffordert, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass Buchstaben, Namen, Wörter oder Abkürzungen auf Nummernschildern erlaubt werden.

Dies würde den Fahrzeughaltern die Möglichkeit geben, ihre Kennzeichen individuell zu gestalten, was für viele Menschen eine attraktive Option darstellt. Laut dem Bericht des „Blick“ prüft der Bundesrat bereits, ob und wie diese Idee umsetzbar ist. Vanity Plates könnten in der Schweiz nicht nur zu einer gesteigerten Personalisierung im Straßenverkehr führen, sondern auch eine neue Einkommensquelle für den Staat darstellen. Denn personalisierte Kennzeichen würden voraussichtlich zu hohen Preisen gehandelt werden, ähnlich wie es bereits bei niedrigen Nummern der Fall ist.

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Finanzielle Möglichkeiten: Personalisierte Nummern als Einnahmequelle

Das Geschäft mit speziellen Autokennzeichen ist in der Schweiz bereits heute ein lukrativer Markt. Besonders niedrige Nummern erzielen auf Auktionen beachtliche Summen. So zahlte ein Käufer für das Kennzeichen „ZH 50“ über 200.000 Franken. Mit der Einführung personalisierter Kennzeichen könnte dieser Markt weiter wachsen. Die Möglichkeit, eigene Wörter, Namen oder Abkürzungen auf den Kennzeichen zu verewigen, würde voraussichtlich auf großes Interesse stoßen. In Belgien beispielsweise sind personalisierte Nummernschilder schon seit Längerem erhältlich. Laut „Blick“ wurden dort allein im Jahr 2023 fast 13.000 solcher Schilder verkauft, wobei ein Kennzeichen auf Wunsch etwa 1000 Euro kostet. Für den Staat ergibt sich daraus ein beträchtliches Einnahmepotenzial: 13 Millionen Euro brachte der Verkauf dieser personalisierten Schilder in Belgien innerhalb eines Jahres ein. Es ist zu erwarten, dass auch die Schweizer Bevölkerung großes Interesse an solch individuellen Lösungen zeigen würde, was den Kantonen eine zusätzliche Einnahmequelle eröffnen könnte.

Technische und rechtliche Hürden bei der Einführung

Trotz des großen Potenzials, das die Einführung von „Vanity Plates“ bietet, gibt es noch technische und rechtliche Hürden, die überwunden werden müssen. Jérôme Jacky vom Astra betont, dass Autokennzeichen in erster Linie dazu dienen, Fahrzeuge eindeutig ihren Haltern zuzuordnen. Diese Funktion darf auch bei personalisierten Schildern nicht verloren gehen. Daher wird derzeit geprüft, welche Varianten umsetzbar und vor allem gut lesbar sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, welche Art von Inhalten auf den Kennzeichen erlaubt sein soll. Jacky macht deutlich, dass beleidigende oder ehrverletzende Begriffe keinesfalls auf Schweizer Straßen zugelassen werden dürfen. Auch andere Länder, die bereits personalisierte Kennzeichen eingeführt haben, kämpfen mit ähnlichen Herausforderungen. In den USA etwa gibt es regelmäßige Debatten darüber, welche Kombinationen akzeptabel sind und welche nicht. Es wird sich zeigen, wie der Bund diese Thematik in der Schweiz regeln wird. Sicher ist jedoch, dass die technische Umsetzung und rechtliche Ausgestaltung noch einige Diskussionen erfordern wird.

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